Lass deinen
ausländischen
Führerschein
umschreiben

Lass deinen ausländischen Führerschein umschreiben

Du hast einen ausländischen Führerschein und möchtest gerne in Deutschland einen PKW fahren?

Um als „Ausländer“ in Deutschland einen PKW fahren zu dürfen, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Was du dafür genau tun musst, erklären wir dir gerne ausführlicher in einem Beratungsgespräch, denn die Voraussetzungen des Landes, wo du deinen Führerschein gemacht hast, entscheiden über die nächsten Schritte, um den Führerschein umschreiben zu lassen.

Alle Autoführerscheine der Klasse B im Überblick

PKW-Führerschein Klasse B


Klasse B

PKW-Führerschein mit 17


Klasse BF17

PKW-Führerschein mit
Automatik-
getriebe

Klasse BA

PKW-Anhänger-
führerschein

Klasse BE

PKW-Anhänger-
führerschein

Klasse BE

Führereschein

Klasse

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Wissenswertes zum Umschreiben deines PKW-Führerscheins

Du kommst aus dem Ausland und
möchtest in Deutschland Auto fahren?

Du hast einen ausländischen Führerschein und möchtest gerne in Deutschland Auto fahren? Um in Deutschland fahren zu dürfen, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein mit der Klasse B§31 umschreiben lassen. Was du dafür tun musst, erklären wir dir gerne ausführlicher in einem Beratungsgespräch. Hier ein paar Informationen vorab, damit du dich mit dem Thema schon mal Vertraut machen kannst.

  • Wir beraten dich gerne ausführlich in einem Beratungsgespräch
  • Der entscheidende Unterschied liegt darin, ob du deinen Führerschein in einem EU-Land oder Nicht-EU-Land gemacht hast

Du hast deinen Führerschein
in einem EU-Land gemacht?

Dann kannst du deinen ausländischen Führerschein ganz einfach in dem für dich zuständigen Bezirksamt umschreiben lassen. Die Kosten dafür sind unterschiedlich hoch, belaufen sich aber ca. auf 25 Euro. Bring dafür diese Unterlagen zu deinem Bezirksamt mit:

  • deinen aktuellen Führerschein aus dem Ausland
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild

Du hast deinen Führerschein
in einem NICHT-EU-Land gemacht?

In den meisten Fällen, musst du noch mal deine theoretische und praktische Prüfung ablegen, um den EU-Führerschein zu erhalten. Wir beraten dich gerne dazu und sagen dir, was du genau machen musst, weil es unterschiedliche Vorschriften zu beachten gilt. 
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele: Du hast einen türkischen Führerschein und möchtest diesen in einen EU-Führerschein umschreiben lassen? Dann musst du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung noch mal ablegen. Wir helfen dir dabei.
Wenn du deinen Führerschein ursprünglich in Italien gemacht hast, musst du keine weiteren Prüfungen ablegen, sondern kannst deinen italienischen Führerschein ganz einfach bei dem für dich zuständigen Bezirks- oder Ordnungsamt umschreiben lassen.

  • BEISPIEL: du möchtest einen türkischen Führerschein umschreiben lassen? Dann musst du eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren
  • BEISPIEL: du möchtest einen italienischen Führerschein umschreiben lassen? Dann benötigst du keine Prüfung und musst diesen nur beim Bezirks- oder Ordnungsamt umschreiben lassen

Hier die zuständigen Bezirksämter /
Kundenzentren in Köln:

Bezirksamt Chorweiler

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Pariser Platz 1 (1. Etage), 50765 Köln

Bezirksrathaus Ehrenfeld

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Venloer Str. 419-421, 50825 Köln

Bezirksrathaus Innenstadt

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Laurenzplatz 1-3, 50667 Köln

Bezirksrathaus Kalk

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln

Bezirksrathaus Lindenthal

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Aachener Straße 220, 50931 Köln

Bezirksrathaus Mülheim

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Wiener Platz 2a, 51065 Köln

Bezirksrathaus Nippes

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Neusser Strasse 450, 50733 Köln

Bezirksrathaus Porz

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln

Bezirksrathaus Rodenkirchen

→ Tel.: 0221 – 221-0 oder 115
→ Hauptstraße 85, 50996 Köln 

Kann man Theorieprüfungen
in einer anderen Sprache machen?

Du kannst deine theoretische Prüfung in 12 verschiedenen Fremdsprachen ablegen:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hocharabisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Das sagen unsere Schüler
über uns

„Die Fahrschule ist sehr gut organisiert und das Theoriewissen wird einem schnell und gut vermittelt. Ich bin froh den Führerschein dort gemacht zu haben. Mein Fahrlehrer ist ein sehr geduldiger und kompetenter Fahrlehrer, der sich wirklich mit den Fehlern der Fahrschüler auseinander setzt und sich Zeit nimmt. Ich kann Faix nur empfehlen.“

Melike Gül (Klasse BF17)
5 Sterne-Bewertung auf Google
Schulungsfahrzeug VW Golf 7

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Fragen und Antworten Anhängerführerschein
Klasse BE

Worin liegt der Unterschied zwischen Führerschein B
und BE?

Der klassische Autoführerschein oder PKW-Führerschein ist eingetragen als Klasse B. Wenn du diesen Führerschein hast, darfst du Anhänger ankoppeln, die bis 750 kg schwer sind.

Wenn du nun z.B. einen Wohnwagen ziehen möchtest oder einen Anhänger, der schwerer als 750 kg ist, musst du zusätzlich einen Anhängerführerschein machen. Damit darfst du dann bis zu 3.500 kg oder 3,5 t ziehen.

Muss man für den Anhängerführerschein eine Prüfung machen?

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Wer darf mit dem Autoführerschein 125ccm fahren?

  • PKW-Fahrer, die mindestens 5 Jahre einen PKW-Führerschein haben
  • PKW-Fahrer, die mindestens 25 Jahre jung sind

Wie kann man mit dem Autoführerschein 125ccm fahren?

Jeder PKW-Fahrer, der mindestens 25 Jahre alt ist und 5 Jahre den Führerschein hat, kann eine 125ccm Maschine fahren. Du musst keine Prüfungen dafür ablegen, sondern nur folgenden Theorie- und Praxisunterricht bei uns besuchen:

  • 4 x 90 Minuten spezifischer Theorieunterricht
  • 5 x 90 Minuten Fahrstunden auf einem 125ccm Motorrad

Kann der Anhängerführerschein bereits mit 17 Jahren erworben werden?

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Dabei solltest du immer beachten, dass die Gesamtmasse deines Fahrzeuges nicht nicht mehr als 3,5 t überschreitet. Außerdem ist auch die Anzahl der Personen, die du im Auto mitnehmen darfst auf 8 Personen restringiert.

PKW-Führerschein: Diese Fahrzeuge darfst du fahren:
In der Klasse B sind auch die Führerscheinklassen M, L und AM inbegriffen.

Klasse M
Das heißt du kannst zum Beispiel Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (Führerscheinklasse M) verwendet werden fahren. Dabei darfst du die maximale Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden. Du könntest auch einen Trecker mit Anhänger fahren. In diesem Fall darfst du jedoch nicht schneller als 25 km/h fahren.

Klasse L
In der Land- und Forstwirtschaft gibt es auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Kehr- und Erntemaschinen (Klasse L). Diese sind also lediglich für die Arbeit bestimmt und nicht für die Beförderung von Personen. Auch Arbeitsmaschinen darfst du mit dem PKW Führerschein fahren.

Klasse AM
Wenn du den PKW Führerschein Klasse B hast, darfst du auch mit zweirädrigen Kleinkrafträdern fahren. Darunter fallen z.B. Fahrräder mit Hilfsmotor sogenannte E-Bikes, Roller, Mopeds oder Mofas. Die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h darfst du mit den Zweirädern, die der Klasse AM zugeordnet werden jedoch nicht überschreiten.